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Brenntag für pflanzliche Abfälle

11.03.2003

Brenntag für pflanzliche Abfälle

Nach den bestehenden Regelungen dürfen im Gebiet der Stadt Rinteln am Freitag, dem 21.03.2003, in der Zeit von 08.00 bis 17.00 Uhr, Pflanzenabfälle verbrannt werden. Ist an diesem Tag ein ordnungsgemäßes Verbrennen auf Grund der Witterungsverhältnisse nicht möglich oder zulässig, verschiebt sich der Brenntag auf den darauf folgenden Freitag.

Aus Sicherheitsgründen und um Belästigungen bzw. Beeinträchtigungen der Nachbarschaft möglichst gering zu halten sind beim Verbrennen unbedingt folgende Mindestabstände einzuhalten:

  • 100 m zu Wohnhäusern, öffentlichen Verkehrsflächen, Wallhecken, Erholungseinrichtungen und Energieversorgungsanlagen,
  • 50 m zu sonstigen Gebäuden;
  • 300 m zu Krankenanstalten.
  • Im Umkreis von 1.500 m zum Segelflugplatz ist eine Absprache mit der Flugleitung erforderlich.


  • Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten, Funkenflug und übermäßige Rauchent-wicklung sind zu verhindern. Die Brennstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind. Bei starkem Wind - d. h. bei deutlicher Bewegung armdicker Äste - darf nicht verbrannt werden.

    Für Fragen zum Verbrennen von Gartenabfällen steht Andreas Buchmeier vom Ordnungsamt der Stadtverwaltung unter der Telefonnr.: 403 –124 zur Verfügung.