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Rahmenvertrag über Versicherungsschutz für Ehrenamtliche

02.12.2003

Rahmenvertrag über Versicherungsschutz für Ehrenamtliche

Mit Schreiben vom 26.11.2003 teilt der Niedersächsische Städtetag mit, dass die Niedersächsische Landesregierung Lücken im Versicherungsschutz für ehrenamtlich Aktive geschlossen hat.

Bisher hat sich die Frage nach dem Versicherungsschutz gestellt, wenn ehrenamtlich Engagierte einen Personenschaden erleiden oder sie haftpflichtig gemacht werden.

Niedersachsen hat für diese Personen mit der Versicherungsgruppe Hannover (VGH) Rahmenverträge für einen subsidiären Unfall- und Haftpflichtversicherungs-schutz abgeschlossen.

Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger aus Niedersachsen ohne privaten oder gesetzlichen Unfallschutz während der Ausübung ihres Ehrenamtes jetzt unfallversichert sind. Ehrenamtliche, die in Vereinen oder Initiativen eine herausgehobene Tätigkeit, wie etwa Vorstandsarbeit, ausüben, genießen zudem einen für sie kostenlosen Haftpflichtschutz.

Die Prämien für die Rahmenverträge zahlt das Land.

Der subsidiäre Versicherungsschutz ist eine Auffanglösung für diejenigen, die keinen anderen Versicherungsschutz genießen. Er soll keineswegs eine bestehende Versicherung, etwa über die Bürgerinitiative oder den Verein, ersetzen. Der Schutz aus dem Rahmenvertrag tritt gegenüber dem Schutz aus Versicherungen der Trägerorganisationen und Vereine nur nachrangig ein.

Informationen über den zusätzlichen Versicherungsschutz erteilen die VGH Versicherungen, Schiffgraben 4, 30159 Hannover. Ab sofort ist dort eine Hotline unter der Telefonnummer 0511-362 25 66 freigeschaltet.

Im Internet können unter (eingerichtet vom Niedersächsischen Sozialministerium) ebenfalls Infos zum Versicherungsschutz für ehrenamtlich aktive Bürgerinnen und Bürger abgerufen werden.