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Von "Tretminen" und der Pflicht der Hundehalter

10.12.2003

Von „Tretminen" und der Pflicht der Hundehalter

Wer hat sich nicht schon einmal darüber geärgert, dass Hundehalter ihren Verpflichtungen zur Beseitigung der Hinterlassenschaften ihrer Hunde nicht nachkommen. Besonders häufig sind die Hinterlassenschaften im Innenstadtgebiet anzutreffen. In manchen Gassen wird besonders gern „Gassi" gegangen, so dass nachfolgende Passanten fast nur noch im Zick-Zack-Kurs diese Gassen begehen können.

Die Stadt weist deshalb darauf hin, dass nach der Verordnung zur allgemeinen Gefahrenabwehr die Tierhalter verpflichtet sind, Verunreinigungen durch die Hunde auf den Fußgängern vorbehaltenen Flächen und Grünanlagen zu beseitigen. Wer zu Hause keine Tüte dafür hat, kann sich zu diesem Zweck kostenlose Plastiktüten im Rathaus besorgen. Die Tüten mit den aufgesammelten Hinterlassenschaften können im öffentlichen Papierkorb entsorgt werden.

Spielplätze und Sandkästen sind tabu für „Bello & Co.". Durch Hundekot entstehen hier besondere Gefahren für Kleinkinder. Deshalb lässt die Stadtverwaltung in jedem Jahr den Sand auf den Spielplätzen austauschen; eine Maßnahme die viel Zeit und Steuergelder kostet. Eine Maßnahme die nicht nötig wäre, wenn jeder Tierhalter verantwortungsbewusst handeln würde.

„Ich zahle doch Hundesteuer" ist das Argument, mit dem uneinsichtige Zeitgenossen nach einer Rechtfertigung suchen. Dazu heißt es aus dem Rathaus: „Der beglichene Steuerbescheid ist keine Lizenz zum Häufchenmachen !

Für die Nichtbeseitigung von Hundekot hat der Gesetzgeber Geldbußen vorgesehen. Ein nicht beseitigter Hundehaufen kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Wer erwischt wird, dem droht ein saftiges Bußgeld.