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Lohnsteuerkarten unbedingt abgeben

06.01.2004

Alte Lohnsteuerkarten unbedingt zurückgeben

Wer seine Lohnsteuerkarte für das vergangene Jahr nicht für die Einkommensteuererklärung, den Lohnsteuerjahresausgleich oder einen Antrag auf Veranlagung benötigt, sollte die Karte an das Finanzamt oder die Stadt Rinteln zurückgeben. Auch Lohnsteuerkarten ohne Eintragungen sollten an das Finanzamt oder die Stadt Rinteln zurückgegeben werden. Bei der Stadt Rinteln werden die Lohnsteuerkarten im Bürgerbüro, Klosterstraße 20, angenommen.

Alle Lohnsteuerkarten des vergangenen Jahres mit oder ohne Eintragungen sind wichtig für die Errechnung des Gemeindeanteils an der Lohn- und Einkommensteuer, weil dadurch der Anteil der Stadt Rinteln ermittelt wird. Der Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommen-steuer ist für die Stadt Rinteln mit ca. 6 Mio. Euro, das sind 15,2 % des gesamten Verwaltungshaushaltes, eine wichtige Einnahmequelle.