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Resolution des Rates der Stadt Rinteln an den Niedersächsischen Landtag

23.09.2004

Resolution des Rates der Stadt Rinteln an den Niedersächsischen Landtag

Der Rat der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 23.09.2004 die folgende Resolution an den Niedersächsischen Landtag gerichtet:

In verschiedenen Presseveröffentlichungen der letzten Tage wird über politische Bestrebungen berichtet, Teile der derzeitigen Schaumburger Wahlkreise den bestehenden Wahlkreisen der Nachbarlandkreise Hameln-Pyrmont und Nienburg zuzuordnen. Für die Stadt Rinteln se-hen die aktuellen Planungen eine Zuordnung zum Wahlkreis Hameln vor.

Der Rat der Stadt Rinteln wendet sich gegen eine Aufteilung der Schaumburger Wahlkreise, weil diese

  • der wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Bedeutung des Schaumburger Landes nicht gerecht wird,
  • dem gewachsenen Identitätsgefühl der Schaumburger Bevölkerung widerspricht
  • und der im Vergleich zu den Nachbarkreisen Nienburg und Hameln-Pyrmont höheren Einwohnerzahl des Landkreises Schaumburg nicht gerecht wird.


  • Seitdem im Rahmen der Kreisreform im Jahre 1977 aus den ehemaligen Landkreisen Grafschaft Schaumburg und Schaumburg-Lippe der Landkreis Schaumburg entstanden ist, bildet die Kreisgrenze gleichsam die Außengrenze der beiden Schaumburger Landtagswahlkreise. Die Schaumburger Bürgerinnen und Bürger wurden bislang im Niedersächsischen Landtag durch Schaumburger Abgeordnete vertreten. Die Identifikation zwischen Bevölkerung und Abgeordneten hatte ihren Ursprung in der gemeinsamen Verankerung mit der heimischen Region. Die geplante Dreiteilung der Schaumburger Wahlbezirke würde auseinander reißen, was seit langer Zeit zusammengehört. Mögliche Folge der Umsetzung dieser die historischen Zusammenhänge missachtenden Planungen wäre der Umstand, dass die in der Stadt Rinteln um die für das gesamte Schaumburger Land namens- und identitätsstiftende Burg Schaumburg herum gelegene Region in Zukunft von Hamelner Abgeordneten vertreten werden würde. Die Burg Schaumburg muss im Wahlkreis Schaumburg bleiben! Die Schaumburger Interessen müssen auch in Zukunft von Schaumburger Abgeordneten vertreten werden! Es muss verhindert werden, dass durch die Aufspaltung der Wahlkreise die Schaumburger Stimme in Hannover an Gewicht verliert. Auch das politische Gewicht der Stadt Rinteln als größte Stadt im Landkreis Schaumburg würde bei einer Eingliederung in den Wahlkreis Hameln allein aufgrund der dominanten Stellung der Stadt Hameln relativiert werden. Alle politischen Vertreter Schaumburgs sind aufgerufen, dieses zu verhindern!

    Über den zukünftigen Zuschnitt der Landtagswahlkreise darf nicht hinter verschlossenen Türen und über die Köpfe der Rintelner Bevölkerung hinweg entschieden werden. Die bisher fehlende Transparenz der Beratungen wird der Bedeutung der Angelegenheit nicht gerecht. Zudem vermittelt die schnelle Abfolge von Vorschlägen aus dem politischen Raum nicht den Eindruck eines nach einheitlichen Kriterien ausgerichteten Entscheidungsprozesses. Erforderlich ist vielmehr eine von Parteitaktik und personellen Überlegungen freie, nach landesweiten Kriterien ausgerichtete Entscheidungsfindung.

    Ein objektives Kriterium bei den zu treffenden Entscheidungen sollte die jeweilige Anzahl der Wahlberechtigten in den betroffenen Landkreisen darstellen. Die vorgeschlagene Aufspaltung der Schaumburger Wahlkreise ignoriert die tatsächlichen Stärkeverhältnisse, liegt doch die Einwohnerzahl des Landkreises Schaumburg (ca.166.000) über denen der Landkreise Nienburg (ca.126.000) und Hameln-Pyrmont (ca.161.000). Ein nachvollziehbarer Grund, warum die einwohnerschwächeren Nachbarkreise zwei, das Schaumburger Land jedoch nur einen Wahlkreis erhalten soll, ist nicht erkennbar.

    Die im Zuge der anstehenden Wahlkreisreform vorzunehmende Anpassung an die Bevölkerungsentwicklung sollte zum Anlass genommen werden, den nördlichen Schaumburger Wahlkreis um Teile des Wahlkreises Nienburg Süd zu erweitern. Eine gleichwohl erfolgende Dreiteilung der Schaumburger Wahlkreise würde dagegen den bereits mit den Entscheidungen der Niedersächsischen Landesregierung zur Verwaltungsre-form entstandenen Tendenz hin zu einer Benachteiligung der hiesigen Region verstärken. Der Abzug der Behördenspitzen des staatlichen Baumanagements aus Bückeburg (Richtung Nienburg), der Polizeiinspektion Schaumburg aus Stadthagen (Richtung Nienburg), der Katasterverwaltung aus Rinteln (Richtung Hameln) sowie die Nichtberücksichtigung des Landkreises Schaumburg bei der Einrichtung eines Regierungsbüros (Einrichtung in Nienburg) hat die hiesige Region - teilweise zugunsten der Nachbarlandkreise - geschwächt. Die in jüngster Vergangenheit festzustellende Beeinträchtigung Schaumburger Interessen durch organisatorische Entscheidungen der Niedersächsischen Landesregierung darf keinesfalls seine Fortset-zung durch die geographische Aufspaltung des Schaumburger Landes in drei Wahlkreise finden. Dem gilt es, parteiübergreifend entgegenzutreten.