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Alte Lohnsteuerkarten zurückgeben

16.12.2004

Alte Lohnsteuerkarten unbedingt zurückgeben

„Nicht wegwerfen sondern zurückgeben", heißt es dazu aus dem Rathaus.

Wer seine Lohnsteuerkarte für das vergangene Jahr nicht für die Einkommen-steuererklärung, den Lohnsteuerjahresausgleich oder einen Antrag auf Veranlagung benötigt, sollte die Karte an das Finanzamt oder die Stadt Rinteln zurückgeben. Auch Lohnsteuerkarten ohne Eintragungen sollten zurückgegeben werden. Bei der Stadt Rinteln werden die Lohnsteuerkarten im Bürgerbüro, Klosterstraße 20, angenommen.

Alle Lohnsteuerkarten des vergangenen Jahres mit oder ohne Eintragungen sind wichtig für die Errechnung des Gemeindeanteils an der Lohn- und Einkommensteuer, weil dadurch der Anteil der Stadt Rinteln ermittelt wird. Der Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer ist für die Stadt Rinteln mit ca. 6 Mio. Euro eine wichtige Einnahmequelle.