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Brenntage für pflanzliche Abfälle

06.10.2005

Brenntage für pflanzliche Abfälle

Aufgrund der neuen Allgemeinverfügung über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle in der Stadt Rinteln dürfen ab sofort pflanzliche Abfälle im Gebiet der Stadt Rinteln im Oktober, jeweils freitags und samstags zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr, verbrannt werden.

Aus Sicherheitsgründen und um Belästigungen bzw. Beeinträchtigungen der Nachbarschaft möglichst gering zu halten sind beim Verbrennen unbedingt folgende Mindestabstände einzuhalten:

25 m zu Gebäuden,

300 m zu Krankenanstalten

im Umkreis von 1.500 m zum Segelflugplatz ist eine Absprache mit der Flugleitung erforderlich.

Aus Gründen des Tierschutzes ist das Brennmaterial unmittelbar vor dem Anzünden abzuklopfen oder umzuschichten.

Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten, Funkenflug und übermäßige Rauchent-wicklung auf benachbarten Straßen und Wegen ist zu verhindern. Die Brennstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind.

Bei starkem Wind und bei lang anhaltender trockener Witterung sowie auf moorigem Untergrund und in den Schutzzonen I der Wasserschutzgebiete darf nicht verbrannt werden.

Für Fragen zum Verbrennen von Gartenabfällen steht Andreas Buchmeier vom Ordnungsamt der Stadtverwaltung, unter der Telefonnummer 403-124 oder per E-mail unter , zur Verfügung.

Die Allgemeinverfügung steht zum Lesen auch unter der Rubrik „Politik und Verwaltung" – „Ortsrecht" zur Verfügung.