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Ärgernis "Tretminen" und die Pflicht der Hundehalter

24.02.2006

Ärgernis „Tretminen" und die Pflicht der Hundehalter

Mit der Aktion „Machmit — Bürger für Rinteln” möchte die Stadt erreichen, dass die Stadt noch attraktiver und besser wird. Hier kann man mitteilen, wo der Schuh drückt und seinen Ärger loswerden. Es bereitet immer wieder Ärger, dass Hundehalter ihren Verpflichtungen zur Beseitigung der Hinterlassenschaften ihrer Hunde nicht nachkommen. Besonders häufig sind die Hinterlassenschaften im Innenstadtgebiet in den Gassen anzutreffen. Auch in den Ortsteilen werden Spielplätze, Gehwege und Straßenränder gerne für das „.große Geschäft" genutzt.

Die Stadt weist deshalb daraufhin, dass nach der Verordnung zur allgemeinen Gefahrenabwehr die Tierhalter verpflichtet sind, Verunreinigungen durch die Hunde auf den den Fußgängern vorbehaltenen Flächen und Grünanlagen zu beseitigen. Wer zu Hause keine Tüte dafür hat, kann sich zu diesem Zweck kostenlose Plastiktüten im Rathaus besorgen. Die Tüten mit den aufgesammelten Hinterlassenschaften können im öffentlichen Papierkorb entsorgt werden.

Spielplätze und Sandkästen sind tabu für „Belle & Co.”. Durch Hundekot entstehen hier besondere Gefahren Für Kleinkinder. Deshalb lässt die Stadtverwaltung in jedem Jahr den Sand auf den Spielplätzen austauschen, eine Maßnahme die viel Zeit und Geld kostet. Das wäre nicht nötig, wenn jeder Tierhalter verantwortungsbewusst handeln würde.

„Ich zahle doch Hundesteuer" ist das Argument, mit dem uneinsichtige Zeitgenossen nach einer Rechtfertigung suchen. Das ist keine Begründung, denn anders als bei Gebühren wird bei Steuern keine direkte Gegenleistung erbracht.

Für die Nichtbeseitigung von Hundekot hat der Gesetzgeber Geldbußen vorgesehen. Wer erwischt wird, dem droht ein saftiges Bußgeld, heißt es dazu aus dem Rathaus.

Die Verwaltung weist nochmals auf die Anmeldepflicht bei Hundehaltungen hin. Innerhalb einer Woche nachdem der Hund angeschafft wurde oder nach dem Zuzug mit einem Hund muss die Anmeldung im Bürgerbüro oder in der Steuerabteilung erfolgen. Mit dem Steuerbescheid wird dann die Hundesteuermarke herausgegeben.

Die Aktion „Machmit” ist unter der Hotline 403 -333 oder per E-Mail unter zu erreichen. Anmeldeformulare zur Hundesteuer können auch über das Internet bezogen werden: www.rinteln.de, Bürgerservice.