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Reinigungsintervalle und Straßenreinigungsgebühren neu geregelt

09.02.2006

Reinigungsintervalle und Straßenreinigungsgebühren neu geregelt

Ab diesem Jahr findet die Straßenreinigung in den Straßen der Nordstadt und außerhalb des Kernstadtbereichs statt bisher wöchentlich nur noch alle 14 Tage statt. Die Gebühr wird von 2,10 Euro auf 1,55 Euro je veranlagten Meter Straßenfront gesenkt. In diesen Tagen werden neue Gebührenbescheide verschickt.

Die Gebühr für die Straßenreinigung setzt sich aus 3 Komponenten zusammen: Reinigung, Winterdienst und Papierkorbleerung. Es wird nur der Gebührensatz für die Komponente Reinigung halbiert, die in gleicher Höhe anfallenden Kosten für Winterdienst und Papierkorbleerung werden nicht reduziert.

Bei Bedarf wird allerdings häufiger gereinigt. Das betrifft die Reinigung nach Veranstaltungen oder im Herbst bei starkem Laubfall. Die Kosten für diese zusätzlichen Reinigungen werden nicht gesondert berechnet.

Für die Gebührenpflichtigen im Kernstadtbereich ändert sich nichts an der bisherigen Reinigungsleistung und an der Gebühr. Hier bleibt es bei der Gebühr von 2,10 Euro je veranlagten Meter Straßenfront. Dieser Bereich wird mehrfach wöchentlich gereinigt, im Fußgängerzonenbereich sogar bis zu 6 Reinigungen in der Woche, abgerechnet wird aber nur eine Reinigung wöchentlich. Hier ist häufiger zu reinigen, weil durch Märkte, Messen und sonstige Veranstaltungen ein erhöhter Reinigungsbedarf entsteht, der nicht den Anliegern aufgebürdet werden kann.

In folgenden Straßen kostet die Reinigung weiterhin 2,10 Euro je Frontmeter:
Bäckerstraße, Brennerstraße, Enge Straße, Giebelgasse, Herrengasse, Hinter der Mauer, Kahlergasse, Kapellenwall, Kirchplatz, Klosterstraße, Kollegienplatz, Krankenhäger Straße, Kreuzstraße, Marktplatz, Mühlenstraße, Münchhausenhof, Münchhausenpark, Ostertorstraße (von Einmündung Brennerstraße bis Einmündung Kapellenwall), Pferdemarkt, Pomeranzengasse, Riemengasse, Ritterstraße, Schmiedegasse, Schulstraße, Seetorstraße (von Einmündung Krankenhäger Straße bis Einmündung Dauestraße), Wallgasse, Wallstraße, Weserstraße.

Die Straßenreinigung wird im Wesentlichen von der Stadt Rinteln selbst ausgeführt. Mit der Umstellung auf die 14-tägliche Reinigung sind auch Veränderungen beim Reinigungsplan verbunden.

Die Satzungen und das Straßenverzeichnis mit den Reinigungsklassen können im Tiefbau- und Umweltamt der Stadt Rinteln, Klosterstr. 20, Zimmer 236, oder im Internet unter www.rinteln.de eingesehen werden. Im Download-Center sind mit dem Suchbegriff „Straßenreinigung“ die Satzungen und das Straßenverzeichnis zu finden.