A A A

Brenntage für pflanzliche Abfälle

10.03.2006

Brenntage für pflanzliche Abfälle

Am 17. März beginnt im Stadtgebiet Rinteln die Saison für das Verbrennen von Gartenabfällen. Nach den Regelungen der Allgemeinverfügung über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Gebiet der Stadt Rinteln dürfen Gartenabfälle im Zeitraum 15. März bis 15. April und im Monat Oktober eines jeden Jahres, jeweils freitags und samstags zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr, verbrannt werden. Ausgenommen hiervon ist der Karfreitag und Ostersamstag.

Aus Sicherheitsgründen und um Belästigungen bzw. Beeinträchtigungen der Nachbarschaft möglichst gering zu halten sind beim Verbrennen unbedingt folgende Mindestabstände einzuhalten: 25 m zu Gebäuden,
300 m zu Krankenanstalten.
Im Umkreis von 1.500 m zum Segelflugplatz ist eine Absprache mit der Flugleitung erforderlich.

Aus Gründen des Tierschutzes ist das Brennmaterial unmittelbar vor dem Anzünden abzuklopfen oder umzuschichten.

Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten, Funkenflug und übermäßige Rauchentwicklung auf benachbarten Straßen und Wegen ist zu verhindern. Die Brennstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind.
Bei starkem Wind und bei lang anhaltender trockener Witterung sowie auf moorigem Untergrund und in Schutzzonen I von Wasserschutzgebieten darf nicht verbrannt werden.

Für Fragen und weitere Auskünfte zum Verbrennen von Gartenabfällen steht Herr Andreas Buchmeier vom Ordnungs- und Standesamt der Stadtverwaltung, unter der Telefonnummer 403124, zur Verfügung.