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Änderung der Bewohnerparkregelung in der Stadt Rinteln

08.12.2009

Änderung der Bewohnerparkregelung in der Stadt Rinteln
 
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln hat eine Änderung der Bewohnerparkregelung für das östliche Altstadtquartier beschlossen.
 
Bisher war die zulässige Höchstparkdauer für Bewohner der betroffenen Straßenzüge im östlichen Altstadtquartier auf 6 Stunden täglich während der gebührenpflichtigen Parkzeiten begrenzt.
 
Diese Zeitbegrenzung wird ab dem 01.01.2010 aufgehoben.
 
Inhaber eines Bewohnerparkausweises bzw. einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung können ihre Fahrzeuge ab diesem Zeitpunkt ohne jegliche zeitliche Begrenzung in den Straßenzügen Mühlenstraße, Brennerstraße, Ritterstraße, Krankenhäger Straße, Bäckerstraße, Kreuzstraße, Schulstraße, Kapellenwall und Herrengasse abstellen.
 
Ende 2010 wird von der Verwaltung überprüft, wie sich diese Änderung der Bewohnerparkregelung und die dadurch zugelassenen Dauerparkzustände  auf die im östlichen Altstadtquartier ansässigen Gewerbebetriebe auswirken.