A A A

Allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit 2013

24.04.2013

„Die Stadt Rinteln, Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste als zuständige Feld- und Forstordnungsbehörde weist darauf hin, dass Hunde in der freien Landschaft in der Zeit vom 01. April bis 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) gem. § 33 Abs. 1 b des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) nur an der Leine geführt werden dürfen.

Verstöße gegen diese Bestimmung können gem. § 42 Abs. 3 Nr. 2 NWaldLG mit einer Geldbuße bis zu 5000 EURO geahndet werden.

Für Auskünfte steht das Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste Herr Sauermann unter der Tel.-Nr. 05751/403-124 zur Verfügung."