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Einführung des Sachkundenachweises nach dem Nieders. Hundegesetz

05.07.2013

Informationen zum Niedersächsischen Hundegesetz;
Einführung des Sachkundenachweises sowie der Eintragungen in einem zentralen Register

Die bisherigen Übergangsregelungen des Niedersächsischen Hundegesetzes sind am 01. Juli ausgelaufen. Für Hundehalter ergeben sich daraus folgende Neuerungen:

Ab 01.07.2013 hat jeder Hundehalter vor Vollendung des 7. Lebensmonates des Hundes Halterdaten und Angaben zum Hund dem zentralen Register zu melden. Ist der Hund bei der Aufnahme der Hundehaltung älter als 6 Monate, so sind die Angaben innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Hundehaltung zu machen. Hunde, die bei einem anderen Register bereits gemeldet sind, müssen dennoch im zentralen Register registriert werden.

Die Kommunale Systemhaus Niedersachsen GmbH (KSN) wurde mit der Führung des zentralen Registers beauftragt. Die Meldungen können Hundehalter online: www.hunderegister-nds.de oder telefonisch: 0441/39010400 vornehmen.

Für die Bearbeitung einer Mitteilung wird pro Online- Registrierung eine Gebühr von 14,50 € zzgl. 19 % MwSt. erhoben. Eine telefonische bzw. schriftliche Anmeldung kostet 23,50 € zzgl. 19 % MwSt.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Übertragung der kommunalen Daten im Rahmen der Hundesteuerveranlagung in das zentrale Register nicht zulässig.

Hundehalter, die sich nach dem 01.Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen. Die Prüfung kann nur bei anerkannten Prüfern abgelegt werden. Eine Liste aller in Niedersachsen anerkannter Prüfer befindet sich auf der Homepage des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Im Landkreis Schaumburg sind derzeit folgende Personen als Hundetrainer zur Abnahme der Sachkundeprüfung anerkannt:

Herbert Langhanki, Im Dorfe 5, 31700 Heuerßen; Karl Engelking, Kohlenweg 20, 31692 Hespe; Friedrich Sandmann, Gieseckenbrink 32, 31675 Bückeburg; Gabriela Badziong, Im Wiesengrund 18, 31707 Heeßen, Kerstin Runge, Enzer Straße, 48 a, 31691 Helpsen; Nicole Simone Richter, Am Schleplingsbach 8, 31655 Stadthagen; Sonja Braun, An der Bergkette 10, 31655 Stadthagen; Tierarztpraxis Meike Wolf, Steinkreuzstraße 33, 32423 Minden; Friedhelm Rohde, Erlenstraße 12, 31700 Heuerßen; Heinrich Wömpner, Schaumburger Landstraße 18, 31556 Wölpinghausen.

Eine Vorbereitung auf die Prüfung ist nicht vorgesehen. Angebote hierzu unterbreiten jedoch diverse Hundeschulen.

Ausgenommen von dem Nachweis der Sachkunde sind u. a. Personen, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten haben, ferner u.a. Personen, die Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnehmen oder eine solche Prüfung erfolgreich abgelegt haben, Halter von Blindenführhunden bzw. Behindertenbegleithunden.

Weiter ist zu beachten, dass für einen Hund, der älter als 6 Monate ist, eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000,00 € für Personenschäden und 250.000,00 € für Sachschäden abzuschließen ist.. Ebenso muss jeder Hund, der älter als 6 Monate ist, elektronisch (Transponder/Mikrochip) mit einer Kennnummer gekennzeichnet sein. Grundsätzlich entsprechen alle Transponder bzw. Chips, die in hiesigen Tierarztpraxen eingesetzt werden, den rechtlichen Vorgaben. Der Transponder/Chip ersetzt nicht die Hundemarke.

Weitergehende Informationen, u. a. auch Literaturvorschlagslisten zur Vorbereitung auf den Sachkundenachweis, findet man auf www.ml.niedersachsen.de.

Bei Fragen zum neuen Hundegesetz wenden Sie sich bitte auch gerne an das Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste, Herr Sauermann, Tel. 05751/403- 124.