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Kindertagesstätten-Anspruch gilt – Betreuungsgeld kann beantragt werden

06.08.2013

Ab dem 01. August 2013 haben alle Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind, das ein Jahr oder älter ist. Mit dem Rechtsanspruch soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet werden.

Die Stadt Rinteln zeigt sich optimistisch, die Nachfrage nach Betreuung erfüllen zu können.

Entscheidend ist, dass in Rinteln die Betreuungssituation in den letzten Jahren bedarfsgerecht ausgebaut wurde und wird. Seit dem 15. Januar 2012 werden in der Kindertagesstätte „Klosterbande", Möllenbeck, in einer altersübergreifenden Gruppe 7 Kinder unter 3 Jahre betreut; 3 Kinder sind es in der Kindertagesstätte „Kunterbunt", Hohenrode. Am 01.09.2012 sind in der Kindertagesstätte „Klabauternest" in der Breiten Straße 15 neue Krippenplätze eingerichtet worden.

Zudem entstehen ab Herbst 2013 in den Kindertagesstätten „MinniMax" in Exten und „Bärenstark" in Krankenhagen jeweils 15 neue Krippenplätze durch einen Anbau. Das erforderliche Personal wurde eingestellt.

Für unter 3-jährige Kinder stehen in Rinteln einschließlich der Plätze bei Tagesmüttern ab Herbst 2013 dann 259 Plätze zur Verfügung. Dieses entspricht einer Betreuungsquote von 70,5%.

Ebenfalls zum 01. August 2013 ist das Betreuungsgeld eingeführt worden. Damit besteht für alle Eltern ein Wahlrecht, Sachleistungen (Krippenplatz) oder Barleistung (Betreuungsgeld) unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Lebensumstände in Anspruch zu nehmen.

Der Stadt Rinteln, die für ihr Gebiet für die Bearbeitung zuständig ist, liegen derzeit 4 Anträge vor. Damit man einen Anspruch auf das Betreuungsgeld hat, muss das Kind ab dem 01. August 2012 geboren sein; gleichzeitig müssen die 14 Eltern(zeit)monate verbraucht sein. Weitere Auskünfte erteilen bei der Stadt Rinteln Frau Menhardes Weber, Tel: 403-193, und Herr Karsten Schröder, Tel: 403-191.