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Katzenverordnung in Kraft getreten

06.11.2013

In Rinteln ist jetzt die Verordnung über die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierpflicht in Kraft getreten. Danach haben Katzenhalterinnen und Katzenhalter, die ihrer Katze die Möglichkeit gewähren, sich außerhalb der Wohnung zu bewegen, diese tierärztlich kastrieren zu lassen. Dies gilt nicht für Katzen bis zu einem Alter von fünf Monaten.

Auch wer einer freilaufenden Katze regelmäßig Futter zur Verfügung stellt, muss diese tierärztlich kastrieren lassen.

Über die Kastration ist vom Tierarzt eine Bescheinigung anzufordern, die bei etwaigen Kontrollen vorzulegen ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Stadt Rinteln eine Befreiung von der Kastrationspflicht erteilen. In diesem Fall sind die Katzen mittels Mikrochip oder Tätowierung zu kennzeichnen. Die Katzenhalterinnen bzw. Katzenhalter sind dann verpflichtet, mit der Kennzeichnung die Registrierung ihrer Katzen in einer der Haustier-Registrierungsdatenbanken (z.B. Tasso oder Deutsches Haustierregister) unverzüglich vorzunehmen.

Für Nachfragen steht der städtische Mitarbeiter, Herr Jens Depping, vom Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste unter der Telefonnummer 403-178 zur Verfügung.