Keine Entgegennahme von Anträgen auf Kfz-Steuerermäßigung
14.03.2014
Es wird darauf hingewiesen, dass das Finanzamt keine Anträge auf Kfz-Steuerermäßigung/-befreiung mehr entgegen nimmt.
Die Zuständigkeit ist mit Ablauf des 14. Februar 2014 auf den Bund übergegangen. Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sind ab diesem Zeitpunkt die Hauptzollämter. Einzelheiten zu dem jeweiligen zuständigen Hauptzollamt können dem Internetangebot der Zollverwaltung unter entnommen werden.