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Keine Entgegennahme von Anträgen auf Kfz-Steuerermäßigung

14.03.2014

Es wird darauf hingewiesen, dass das Finanzamt keine Anträge auf Kfz-Steuerermäßigung/-befreiung mehr entgegen nimmt.

Die Zuständigkeit ist mit Ablauf des 14. Februar 2014 auf den Bund übergegangen. Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sind ab diesem Zeitpunkt die Hauptzollämter. Einzelheiten zu dem jeweiligen zuständigen Hauptzollamt können dem Internetangebot der Zollverwaltung unter  entnommen werden.