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Verkehrsgefährdungen durch erkrankte Bäume – Eschentriebsterben auf dem Vormarsch

13.07.2016

Das Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hameln teilt mit, dass Bäume auf benachbarten Grundstücken zu Straßen die Verkehrssicherheit gefährden können. Im Rahmen von Baumkontrollen, die regelmäßig von der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden, werden auch häufig erkrankte Bäume oder Bäume mit Totholz auf benachbarten Grundstücken festgestellt. In diesem Jahr tritt besonders das sogenannte Eschentriebsterben auf, eine Pilzerkrankung, die zu Totholzbildung in der äußeren und oberen Krone der Eschen und einer Verbuschung der Krone führt. Durch den Befall werden die Bäume geschwächt, werden anfällig für andere Schädlinge und bedürfen einer intensiveren Kontrolle. In den abgestorbenen Astpartien finden weitere Abbauprozesse statt, die die Holzfestigkeit sehr schnell herabsetzen. In der Folge können Totholzäste unvermittelt aus der Krone ausbrechen. Totholzäste mit einem Durchmesser von mehr als 3 cm gelten laut einschlägiger Rechtsprechung als verkehrsgefährdend.
Für die Verkehrssicherheit ist jeder Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Als Baulastträger ist die Niedersächsische Straßenbauverwaltung in der Pflicht, Eigentümer von benachbarten Grundstücken auf Gefährdungen der Verkehrssicherheit aufmerksam zu machen, wenn diese erkannt werden. Die Eigentümer werden über diese Feststellungen schriftlich in Kenntnis gesetzt. Handeln muss jeder Eigentümer selbst und das Totholz entfernen oder den Baum fällen. Wird der Eigentümer nicht tätig, kann es zu kostenpflichtigen Ersatzvornahmen kommen.