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Neuer Beirat für Menschen mit Behinderung ist zu wählen

22.09.2016

Die Stadt Rinteln hat jetzt mit den Vorbereitungen zur Wahl des Behindertenbeirates begonnen. Die neue Amtszeit ist identisch mit der Kommunalwahlperiode und endet am 31. Oktober 2021. Auf die Wahlvoraussetzungen und die Regularien wurde in einer öffentlichen Bekanntmachung hingewiesen.

Der Behindertenbeirat besteht aus sieben Mitgliedern und wird durch eine Delegiertenversammlung gewählt. Die Mitglieder sollen möglichst verschiedenen Behinderungsarten angehören. Gegebenenfalls können auch hierfür besonders geeignete fachkundige, auch nicht behinderte Personen, dem Behindertenbeirat angehören, die aktiv in der Behindertenarbeit mitarbeiten möchten.

Alle in der Behindertenarbeit tätigen Gruppierungen und auch nicht in Gruppen organisierte Einzelpersonen sind aufgefordert, Delegierte in die Delegiertenversammlung zu entsenden. Sie können dieses noch bis zum 05. Oktober bei der Stadt Rinteln, Klosterstraße 19, 31737 Rinteln, tun. Die Delegierten müssen selbst behindert, Angehörige behinderter Personen, von diesen benannt, Betreuer von Behinderten oder in der Behindertenarbeit tätig sein. Ferner ist Voraussetzung, dass sie kein Mandat bei der Stadt Rinteln haben und die Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen.

Die für den Behindertenbeirat vorgeschlagenen Delegierten erhalten von der Stadt Rinteln eine persönliche Einladung zur der entsprechenden Wahlversammlung.

Für Rat und Verwaltung der Stadt Rinteln sind die Belange der Menschen mit Behinderung ein wichtiger Bestandteil der kommunalpolitischen Arbeit. Behinderten Menschen ist auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft zu helfen.