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Osterfeuer 2018

14.03.2018

Beim Abbrennen von schon länger gelagerten Holzhaufen können eine Vielzahl von Tieren einen qualvollen Tod sterben, da sie bei Gefahr kein Fluchtverhalten zeigen, sondern an ihrem Platz verharren. Auch beim Abklopfen oder Anheben des Brennmaterials verkriechen sich viele Tiere nur noch tiefer in den Reisighaufen.
Das Brennmaterial darf daher erst an dem Tag, an dem das Feuer angezündet werden soll, auf der Feuerstelle aufgeschichtet werden. Wurde es bereits vorher angesammelt, so ist es an diesem Tag noch einmal komplett umzuschichten. Das Ordnungsamt der Stadt Rinteln wird die Einhaltung dieser Auflage besonders kontrollieren.