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Gründerzuschuss der Stadt Rinteln

26.10.2018

Wer in der Stadt Rinteln oder in den Ortsteilen eine Existenz gründet oder die Nachfolge eines Unternehmens antritt, kann einen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro bei der Stadt Rinteln beantragen. Der Zuschuss wird in Höhe von 15 Prozent der förderfähigen Kosten für Investitionen oder Betriebsmittel gewährt. Bereits seit April ist die neue Richtlinie zum Gründerzuschuss für inhabergeführte Betriebe der Branchen Handel, Dienstleistung, Handwerk und Gastgewerbe in Kraft. Die Richtlinie, ein Informationsflyer und ein Leitfaden zur Antragsstellung sind auf der städtischen Homepage abzurufen. Die Stadt Rinteln möchte eine nachhaltige Verbesserung der finanziellen Situation für Existenzgründerinnen und -gründer sowie Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger erreichen und ein unternehmerfreundliches Umfeld schaffen. Ein Zuschuss kann für alle Investitionen und Betriebsmittel beantragt werden, die zur Gründung eines Unternehmens oder der Übernahme eines Unternehmens beitragen. Der Antrag ist bei der Stadt Rinteln, Wirtschaftsförderung, Klosterstraße 19, 31737 Rinteln einzureichen. Bei Fragen zum Gründerzuschuss ist Linda Mundhenke telefonisch unter 05751 / 403 118 und per E-Mail an  zu erreichen.