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Silvester und Heiligabend: Läden müssen um 14 Uhr schließen

11.12.2019

Mit der Reform des Niedersächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) im Frühsommer dieses Jahres wurden auch die Ladenöffnungszeiten für den 31.12. neu geregelt. 
Am Silvestertag darf nun nur noch bis 14 Uhr geöffnet und verkauft werden, wie es auch am 24.12. zulässig ist.
Ausgenommen von der Regelung sind in der Zeit von 0 bis 24 Uhr nur Apotheken, Tankstellen für den Verkauf von Betriebsstoffen, Ersatzteilen für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft und Waren des täglichen Kleinbedarfs sowie Verkaufsstellen auf Bahnhöfen für den Personenverkehr, auf Flughäfen und in Fährhäfen für den Verkauf von Waren des täglichen Kleinbedarfs sowie von Bekleidungsartikeln und Schmuck.