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Rückerstattung von Beiträgen für die Nutzung von Kindertageseinrichtungen

30.04.2020

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.04.2020 beschlossen, dass die Beiträge für die Nutzung von Kindertageseinrichtungen sowie die Pauschalen für eine Betreuung über acht Stunden hinaus für die Monate ab April bis auf Widerruf zurückerstattet bzw. nicht erhoben werden.

Sollte eine Notbetreuung in Anspruch genommen worden sein bzw. werden, wird diese individuell berechnet.