A A A

Stadt Rinteln ./. Landkreis Schaumburg - Genehmigung von zwei Windenergieanlagen

22.03.2022

In dem Klageverfahren Stadt Rinteln ./. Landkreis Schaumburg konnte die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Hannover am 21.03.2022 ein sehr erfreuliches Ergebnis für die Stadt Rinteln hervorbringen:

Die Klagen gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen sowie gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens waren weitgehend erfolgreich.

Durch die Kammer wurde entschieden, dass der Bescheid des Landkreises Schaumburg vom 22.09.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.03.2017 (Ersetzungsentscheidung) aufgehoben wird.

Der Bescheid vom 23.09.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.03.2017 (immissionsschutzrechtliche Genehmigung) wurde von der Kammer für rechtswidrig und nicht vollzieh-bar erklärt und die Klage im Übrigen abgewiesen.

Dem weitergehenden Antrag der Stadt Rinteln, der auf eine Aufhebung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gerichtet war, blieb der Erfolg daher versagt.
Die Gründe, die zu der gerichtlichen Entscheidung veranlasst haben, sind noch nicht bekannt.

Der Landkreis Schaumburg als Genehmigungsbehörde hat nun die Möglichkeit, den Fehler in einem ergänzenden Verfahren zu beheben.

Gegen die Entscheidung kann vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung beantragt werden.

Mit dem vor dem Verwaltungsgericht Hannover erzielten Ergebnis kann die Stadt Rinteln insgesamt betrachtet sehr zufrieden sein.