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Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf den städtischen Friedhöfen

23.04.2024

Im Laufe der Zeit kommt es immer wieder vor, dass sich Grabmale auf den Friedhöfen lockern und nicht mehr standsicher sind. Dieses kann unter Umständen eine erhebliche Gefahr für grabpflegende Personen oder auch Friedhofsbesucher bedeuten oder Schäden nach sich ziehen. Kommt es zu Schäden, haften die Nutzungsberechtigten.

Um Schäden oder Verletzungen vorzubeugen, ist die Stadt Rinteln verpflichtet, den verkehrssicheren Zustand von Grabmalen auf städtischen Friedhöfen zu prüfen.

Die nächste Prüfung wird ab dem 06.05.2024 stattfinden. Die Prüfergebnisse werden schriftlich festgehalten und können bei Bedarf von den jeweiligen Nutzungsberechtigten einer Grabstätte im Tiefbau- und Umweltamt der Stadt Rinteln eingesehen werden.

Nicht ausreichend standsichere Grabmale werden nach den Vorgaben der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Rinteln durch einen Hinweisaufkleber gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung gilt als Aufforderung an die Nutzungsberechtigten, die Unfallgefahr zu beseitigen und sich bei der Stadt Rinteln -Tiefbau- und Umweltamt- zu melden.  

Sollte die Unfallgefahr durch den/die Nutzungsberechtigten nicht beseitigt werden oder Gefahr im Verzuge bestehen, kann die Stadt Rinteln Sicherungsmaßnahmen auf Kosten des/der Nutzungsberechtigten durchführen lassen.

Für nähere Auskünfte steht Frau Silvia Wächter vom Tiefbau- und Umweltamt der Stadt Rinteln zur Verfügung. Frau Wächter ist wie folgt erreichbar: Anschrift: Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 31737 Rinteln, Telefon:  05751/403-205, Mail: s.waechter@rinteln.de