Bürgerbüro
- Öffnungszeiten
Wichtiger Hinweis!
Aufgrund der aktuellen Infektionslage ist unser Anliegen, die Personenzahl in den Wartebereichen des Rathauses zu reduzieren und damit sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen. Termine mit dem Bürgerbüro werden daher nach vorheriger Anmeldung angeboten. Ohne vorherige Terminvereinbarung ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Die Besucherinnen und Besucher müssen während des Termins eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und ihre Daten in einem Kontaktformular hinterlassen, um eventuelle Infektionsketten nachvollziehbar zu machen.
Öffnungszeiten:
Mo. 7.30 Uhr - 12.30 Uhr, 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Di. 7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Mi. 7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Do. 7.30 Uhr - 12.30 Uhr, 13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr - 12.30 Uhr
+ 1. Sa. im Monat 10.00 Uhr - 12.30 Uhr
- Gebäude
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Rathaus, Klosterstr. 20 (Karten Auschnitt)
Klosterstraße 20
31737 Rinteln - Telefon
- +49-5751-403300
- Fax
- +49-5751-403340
- buergerbuero@rinteln.de
- Aufgaben
Unser Team im Bürgerbüro ist Ihr Ansprechpartner, wenn es darum geht Ihr Anliegen servicegerecht zu erledigen. Schnell und zuverlässig werden Ihre Anträge bearbeitet und Ihre Fragen beantwortet. Selbstverständlich ist hier auch ein vertrauliches Gespräch möglich, das Ihnen weiter hilft, wenn es beispielsweise darum geht mit anderen Dienststellen oder Behörden in Kontakt zu treten. Sind für die Bearbeitung andere Fachämter im Hause zuständig, werden Ihnen hier kompetente Gesprächspartner benannt, an die Sie sich dann vertrauensvoll wenden können.
- Anliegen
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Beglaubigungen - Dokumente und Kopien Beglaubigungen - Unterschriften Bewohnerparkausweis Erteilung Expresspass Fischereischeine Formularausgabe Führungszeugnisse Fundbüro Generationenpark Gewerbezentralregister - Auskunft für natürliche Personen Hauptwohnung - Abmeldung Hauptwohnung - Anmeldung Kinderreisepass Melderegisterauskunft - Erteilung - einfach Melderegisterauskunft - Erteilung - erweitert Melderegisterauskunft - Erteilung - Gruppenauskunft Melderegisterauskunft - Sperre Parkausweise für Schwerbehinderte Personalausweise Reisepässe Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Befreiung (Formularausgabe) Schiedsmannwesen Telefonzentrale Ummeldung Untersuchungsberechtigungsscheine Vorläufiger Personalausweis Vorläufiger Reisepass Wohnungsgeberbestätigung
- Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
- Dokumente und Formulare
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Bewohnerparkausweis
Abholungsvollmacht-Reisepass
Reisepass-Antrag
Antrag auf Neuausstellung eines Fischereischeines
Antrag einer Behörde auf Erteilung eines Führungszeugnisses - BZR 3
Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses - BZR 2
Antrag auf Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis - BZR 2a
Ersuchen um unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister - BZR 4
Online-Beantragung beim Bundesamt für Justiz
Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - GZR 3
Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - GZR 4
Wohnungsgeberbestätigung
Abmeldung bei der Meldebehörde
Anmeldung bei der Meldebehörde
Einverständniserklärung Sorgeberechtigte
Kinderreisepass-Antrag
Antrag auf Ausnahmegenehmigungten Service- und Werkstattfahrzeuge
Antrag auf Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkmal aG) und für Blinde (Merkmal Bl) (§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO)
Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie / Phokomelie / vgl. Funktionseinschränkungen sowie für Blinde Menschen
Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union
Information zur Benutzung des EU-einheitlichen Behindertenparkausweises
Abholungsvollmacht-Erklärung-Personalausweis
Personalausweisantrag bis 16 Jahre
Anmeldung bei der Meldebehörde - Umzugsmeldung
Einverständniserklärung Sorgeberechtigte
Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes